EH55-Förderung

KfW 297/298: befristet bis 31.12.2026

Seit dem 16. Dezember 2025 fördert die KfW im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ befristet wieder Neubauten im Effizienzhaus-55-Standard. Ziel ist es, bereits genehmigte, aber noch nicht gebaute Vorhaben anzuschieben. Der Bund hat die Mittel im Oktober 2026 aufgestockt. Anträge sind möglich, bis die Mittel verbraucht sind, längstens bis zum 31. Dezember 2026.

Stand heute: 12.10.2026. Förderprogramme, Konditionen und Fördermittel können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien und Förderbedingungen.

Kredit bis 100.000 €

Zinsverbilligter KfW-Kredit je Wohneinheit.

Effizienzhaus 55

Das Gebäude muss den Effizienzhaus-55-Standard erreichen.

100 % erneuerbar

Die Wärme muss vollständig aus erneuerbaren Energien stammen.

Baugenehmigung

Bei Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen.

Frist 31.12.2026

Antragseingang bei der KfW spätestens am 31.12.2026, solange Mittel reichen.

Neubau & Ersterwerb

Für Selbstnutzer (297) und Vermieter (298).

Die Voraussetzungen auf einen Blick

Gültige Baugenehmigung bei AntragstellungGebäude erreicht den Effizienzhaus-55-StandardWärmeerzeugung zu 100 % aus erneuerbaren EnergienKeine Öl- oder GasheizungAntrag über die Hausbank vor Vorhabenbeginn: spätestens 31.12.2026

Mehr zur Aufstockung lesen Sie in unserem Beitrag „Bund stockt Förderung für klimafreundliche Neubauhäuser auf“.

Der Ablauf

1Planung &Berechnung2Bestätigungzum Antrag3Kreditantragbei der Hausbank4Bau &Baubegleitung5Bestätigung nachDurchführung6Nachweisbei der KfW

Wichtig: Der Kreditantrag muss bei Ihrer Hausbank gestellt werden, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Dafür benötigen Sie unsere Bestätigung zum Antrag (BzA).

Unsere Leistungen

  • Prüfung, welches Förderprogramm zu Ihrem Vorhaben passt, und welche Kombination die höchste Förderung bringt
  • Energetische Berechnung und Nachweis des geforderten Effizienzhaus-Standards
  • Bestätigung zum Antrag (BzA) für Ihre Hausbank
  • Baubegleitung und Prüfung der Ausführung
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD)

Interessiert?

Dann lassen Sie sich beraten, wir freuen uns auf das Kennenlernen. Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus und wir melden uns in kürzester Zeit bei Ihnen!

    Wie erreichen wir Sie?

    Stand heute: 12.10.2026. Förderprogramme, Konditionen und Fördermittel können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien und Förderbedingungen.