iSFP 2026: Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan und wann lohnt er sich?
25. September 2026Gute Nachricht für alle, die eine Baugenehmigung in der Tasche haben und auf den Baustart warten: Das Bundesbauministerium stockt die Mittel für die Förderung klimafreundlicher Neubauten im Effizienzhaus-55-Standard (EH55) auf. Damit ist die Förderung bis zum 31. Dezember 2026 gesichert.
Wer davon profitieren möchte, sollte allerdings nicht zu lange warten.
Warum die Förderung aufgestockt wird
Die EH55-Förderung ist im Dezember 2025 mit einem Budget von rund 800 Millionen Euro gestartet. In den vergangenen Monaten ist die Nachfrage deutlich gestiegen. Ohne zusätzliche Mittel wäre der Fördertopf noch vor Jahresende ausgeschöpft gewesen.
Seit Programmstart wurden bis Anfang Oktober 2026 rund 52.100 Wohneinheiten mit einem Kredit- und Zuschussvolumen von rund 4,9 Milliarden Euro über die KfW gefördert. Ziel der Förderung ist vor allem, den sogenannten Bauüberhang abzubauen, also Bauvorhaben, die bereits genehmigt, aber noch nicht umgesetzt sind.
Noch kurz zuvor war eine Aufstockung ausgeschlossen worden. Umso erfreulicher ist die jetzige Entscheidung für Bauherrinnen und Bauherren.
Was wird gefördert?
- Neubau und Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden im Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäudestandard 55
- Zinsverbilligte KfW-Kredite von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit
- Für Kommunen ist ein Zuschuss von 7,5 % möglich
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
1. Gültige Baugenehmigung bei Antragstellung
Die Förderung richtet sich an Vorhaben, für die bereits eine Baugenehmigung vorliegt.
2. Wärme zu 100 % aus erneuerbaren Energien
Die Wärmeversorgung muss vollständig erneuerbar erfolgen, zum Beispiel über eine Wärmepumpe, Biomasse oder eine entsprechende Fernwärme.
3. Nachweis des EH55-Standards
Das Gebäude darf höchstens 55 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes aufweisen. Der Nachweis erfolgt durch eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen Energieeffizienz-Experten.
Die Frist: Antragseingang spätestens am 31. Dezember 2026
Anträge können gestellt werden, bis die aufgestockten Mittel verausgabt sind, längstens bis zum 31. Dezember 2026 (Antragseingang bei der KfW). Sind die Mittel früher aufgebraucht, kann die Förderung auch vorher enden.
Erfahrungsgemäß wird es zum Jahresende eng. Planung, Berechnungen und Nachweise sollten deshalb jetzt angegangen werden.
Wir unterstützen Sie bei der EH55-Förderung
Der Kredit wird über die Hausbank beantragt. Vorher ist jedoch eine Bestätigung zum Antrag (BzA) durch eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen Energieeffizienz-Experten erforderlich.
Als Energieeffizienz-Experten prüfen wir Ihr Bauvorhaben auf den EH55-Standard, erstellen die erforderlichen Berechnungen und Nachweise und begleiten Sie bis zur Bestätigung nach Durchführung.
Sie haben eine Baugenehmigung und möchten die EH55-Förderung noch nutzen? Sprechen Sie uns an, wir prüfen kurzfristig, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist.
ENYU Energie-Experten GmbH
Seelhorststraße 40
30175 Hannover
Telefon: 0511 051526530
E-Mail: info@enyu-energie-experten.de
Stand: Oktober 2026
Förderprogramme und Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien und Förderbedingungen.




