Neubau von Nichtwohngebäuden: die aktuellen Förderprogramme
Für den Neubau von Büro-, Verwaltungs- und Gewerbegebäuden, Praxen, Hotels oder kommunalen Bauten fördert die KfW energieeffiziente und klimafreundliche Gebäude mit zinsgünstigen Krediten. Grundlage ist immer eine Berechnung nach DIN V 18599. Klicken Sie auf ein Programm, um mehr zu erfahren.
Stand heute: 12.10.2026. Förderprogramme, Konditionen und Fördermittel können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien und Förderbedingungen.
EG55-Förderung
KfW 299: befristet bis 31.12.2026
- Zinsgünstiger Kredit
- Effizienzgebäude 55, Wärme 100 % erneuerbar
- Baugenehmigung erforderlich
- Befristet bis 31.12.2026
Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude
KfW 299: Effizienzgebäude 40
- Zinsgünstiger Kredit
- Höhere Förderung mit QNG-Siegel
- Effizienzgebäude 40 + Lebenszyklus-Nachweis
- Keine fossile Heizung
So läuft die Neubauförderung ab
Unsere Leistungen
- Prüfung, welches Förderprogramm zu Ihrem Vorhaben passt
- Energetische Bilanzierung nach DIN V 18599 und GEG-Nachweis
- Bestätigung zum Antrag (BzA) für Ihre Hausbank
- Baubegleitung und Prüfung der Ausführung
- Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Interessiert?
Dann lassen Sie sich beraten, wir freuen uns auf das Kennenlernen. Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus und wir melden uns in kürzester Zeit bei Ihnen!
Stand heute: 12.10.2026. Förderprogramme, Konditionen und Fördermittel können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien und Förderbedingungen.

