EG55-Förderung
KfW 299: befristet bis 31.12.2026
Auch für Nichtwohngebäude fördert die KfW befristet wieder Neubauten im Effizienzgebäude-55-Standard, etwa Büro-, Gewerbe- oder kommunale Gebäude. Voraussetzung ist eine gültige Baugenehmigung und eine vollständig erneuerbare Wärmeversorgung. Anträge sind möglich, bis die Mittel verbraucht sind, längstens bis zum 31. Dezember 2026.
Zinsgünstiger Kredit
Kredithöhe abhängig von der Nettogrundfläche des Gebäudes.
Effizienzgebäude 55
Das Gebäude muss den Effizienzgebäude-55-Standard erreichen.
100 % erneuerbar
Die Wärme muss vollständig aus erneuerbaren Energien stammen.
Baugenehmigung
Bei Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen.
Frist 31.12.2026
Antragseingang bei der KfW spätestens am 31.12.2026, solange Mittel reichen.
Kommunen
Kommunen können alternativ einen Zuschuss von 7,5 % beantragen.
Die Voraussetzungen auf einen Blick
Der Ablauf
Wichtig: Der Kreditantrag muss bei Ihrer Hausbank gestellt werden, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Dafür benötigen Sie unsere Bestätigung zum Antrag (BzA).
Unsere Leistungen
- Prüfung, welches Förderprogramm zu Ihrem Vorhaben passt
- Energetische Bilanzierung nach DIN V 18599 und GEG-Nachweis
- Bestätigung zum Antrag (BzA) für Ihre Hausbank
- Baubegleitung und Prüfung der Ausführung
- Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Interessiert?
Dann lassen Sie sich beraten, wir freuen uns auf das Kennenlernen. Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus und wir melden uns in kürzester Zeit bei Ihnen!

