Neubau von Wohngebäuden: die aktuellen Förderprogramme
Für den Neubau eines Einfamilienhauses, Doppelhauses oder Mehrfamilienhauses stehen aktuell mehrere KfW-Förderprogramme zur Verfügung. Alle fördern mit zinsgünstigen Krediten, die Voraussetzungen unterscheiden sich aber deutlich. Klicken Sie auf ein Programm, um mehr zu erfahren.
Stand heute: 12.10.2026. Förderprogramme, Konditionen und Fördermittel können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien und Förderbedingungen.
EH55-Förderung
KfW 297/298: befristet bis 31.12.2026
- Kredit bis 100.000 € je Wohneinheit
- Effizienzhaus 55, Wärme 100 % erneuerbar
- Baugenehmigung erforderlich
- Befristet bis 31.12.2026
Klimafreundlicher Neubau
KfW 297/298: Effizienzhaus 40
- Kredit bis 100.000 € je Wohneinheit
- Mit QNG-Siegel bis 150.000 €
- Effizienzhaus 40 + Lebenszyklus-Nachweis
- Keine fossile Heizung, keine Biomasse
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
KfW 296
- Kredit bis 100.000 € je Wohneinheit
- Mindestens Effizienzhaus 55
- Flächeneffizient und kostengünstig
- Ideal für bezahlbaren Wohnraum
Wohneigentum für Familien
KfW 300
- Für Familien mit Kindern
- Einkommen bis 90.000 € (+10.000 € je Kind)
- Kredit 170.000 bis 270.000 €
- Effizienzhaus 40 + Lebenszyklus-Nachweis
Welches Programm passt zu Ihnen?
Kreditbeträge im Vergleich
Maximaler Kreditbetrag je Wohneinheit, Stand heute: 12.10.2026.
So läuft die Neubauförderung ab
Unsere Leistungen
- Prüfung, welches Förderprogramm zu Ihrem Vorhaben passt, und welche Kombination die höchste Förderung bringt
- Energetische Berechnung und Nachweis des geforderten Effizienzhaus-Standards
- Bestätigung zum Antrag (BzA) für Ihre Hausbank
- Baubegleitung und Prüfung der Ausführung
- Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Interessiert?
Dann lassen Sie sich beraten, wir freuen uns auf das Kennenlernen. Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus und wir melden uns in kürzester Zeit bei Ihnen!
Stand heute: 12.10.2026. Förderprogramme, Konditionen und Fördermittel können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien und Förderbedingungen.

