Nach dem abrupten Förderstopp im Jahr 2022 war für viele Bauherren der Traum von der KfW-Förderung plötzlich geplatzt. Die Einstellung des Effizienzhaus-55-Standards sorgte für erhebliche Verunsicherung – besonders bei Projekten, die schon weit in der Planung waren. Nun feiert die Förderung ihr Comeback, wenn auch mit klaren Grenzen: Nur wer früh genug begonnen hat, kann noch profitieren.
Was hinter der KfW 55 Förderung steckt
Der Standard „Effizienzhaus 55“ bedeutet, dass ein Gebäude nur 55 Prozent der Energie verbraucht, die ein vergleichbarer Neubau nach den Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) benötigen würde. Damit zählt das Effizienzhaus 55 zu den energieeffizienteren Bauweisen, bei denen moderne Dämmtechnik, erneuerbare Energien und eine durchdachte Haustechnik zusammenwirken.
Mit der Neuauflage der Förderung im Jahr 2025 reagiert die Bundesreierung auf den anhaltenden Druck aus der Bau- und Energiebranche. Viele fordern eine bessere finanzielle Unterstützung, um die Energiewende im Gebäudebereich weiter voranzubringen – und genau hier setzt die aktuelle Sonderförderung an.
Wer kann jetzt noch gefördert werden?
Die Förderung richtet sich ausschließlich an Bauvorhaben, deren Baugenehmigung vor dem Förderstopp 2022 erteilt wurde. Neue Projekte, die nach diesem Zeitpunkt genehmigt wurden, sind weiterhin ausgeschlossen.
Gefördert werden somit Bauherrinnen, Bauherren und Investoren, die damals bereits einen genehmigten Neubau oder eine umfassende Sanierung im Effizienzhaus-55-Standard geplant hatten, aber aufgrund des Förderstopps keine Mittel mehr beantragen konnten.
Wesentliche Voraussetzungen sind:
• Eine gültige Baugenehmigung mit Datum vor Januar 2022
• Nachweis eines energetischen Standards gemäß Effizienzhaus 55
• Einsatz von erneuerbaren Energien, etwa durch Wärmepumpe, Photovoltaikanlage oder Solarthermie
• Begleitung und Bestätigung durch eine zertifizierte Energieberatung
Nur wenn alle Punkte erfüllt sind, kann der Förderantrag gestellt werden.
Antragstellung und Ablauf
Der Antrag erfolgt in Zusammenarbeit mit einem Finanzierungspartner (z. B. Hausbank) und einer Energieberaterin oder einem Energieberater, die das Projekt offiziell begleiten.
-
Nachweis der Baugenehmigung vor 2022
-
Erstellung eines individuellen Energieberichts und Fördernachweises
-
Antrag über die Bank bei der KfW
-
Bewilligung abwarten, bevor der Bau oder die Sanierung startet
-
Nach Abschluss: Einreichung aller Dokumente durch den Energieberater zur Bestätigung
Erst nach der finalen Prüfung und Bestätigung wird die Förderung ausgezahlt. Wer bereits mit dem Bau begonnen hat, ohne eine Zusage erhalten zu haben, riskiert den Förderanspruch.
Fördervolumen und Fristen 2025
Für das Jahr 2025 stellt der Bund 59 Millionen Euro zur Verfügung – ein vergleichsweise kleines Budget, das erfahrungsgemäß schnell ausgeschöpft sein wird. Daher gilt: Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte zügig handeln und den Antrag so früh wie möglich stellen.
Die Förderung kann sowohl von Privatpersonen als auch von Kapitalanlegern, Eigentümergemeinschaften oder Hausverwaltungen beantragt werden, solange die rechtlichen und technischen Kriterien eingehalten sind.
Ausblick auf 2026 – neue Programme in Sicht?
Zahlreiche Verbände und Fachgremien fordern, die Mittel für energieeffizientes Bauen im kommenden Jahr deutlich zu erhöhen. Der politische Druck wächst, da der Gebäudesektor entscheidend für die Klimaziele ist.
Die Wiederaufnahme der KfW 55 Förderung im Jahr 2025 zeigt, dass die Bundesregierung auf diese Signale reagiert – und sie könnte ein Vorgeschmack auf eine neue Förderstrategie ab 2026 sein. Denkbar ist, dass dann auch wieder Neubauten und Sanierungen in höheren Effizienzstandards (EH40, EH40NH) stärker gefördert werden.
Fazit: Alte Projekte, neue Chancen
Auch wenn das Zeitfenster eng ist, lohnt sich die Prüfung: Wer bereits vor 2022 ein energieeffizientes Bauvorhaben geplant hat, kann mit professioneller Unterstützung noch von attraktiven Zuschüssen profitieren.
Bleiben Sie informiert – denn die Förderlandschaft verändert sich ständig. Eine frühzeitige Beratung durch qualifizierte Energieexpertinnen und -experten hilft, Chancen zu nutzen, bevor sie verstreichen.
Stand der Information: November 2025
Bitte beachten Sie: Die hier dargestellten Inhalte geben unseren aktuellen Wissensstand wieder. Änderungen durch die zuständigen Förderstellen bleiben vorbehalten. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben kann nicht übernommen werden. Das beschriebene Förderprogramm wurde bislang noch nicht offiziell verkündet.





