Sanierung von Nichtwohngebäuden in Einzelmaßnahmen
Auch bei Büro-, Gewerbe- und Verwaltungsgebäuden muss nicht alles auf einmal saniert werden. Einzelne Bauteile, die Anlagentechnik oder die Heizung können nacheinander erneuert werden, jede Maßnahme wird für sich gefördert, und zwar als Zuschuss.
Welche Maßnahmen werden gefördert: und von wem?
Gebäudehülle
Dämmung von Dach, Fassade und Bodenplatte sowie Austausch von Fenstern und Türen, BAFA-Zuschuss.
Lüftung & Klima
Einbau effizienter Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, BAFA-Zuschuss.
Beleuchtung
Effiziente Innenbeleuchtung, z. B. LED mit tageslicht- und präsenzabhängiger Steuerung, BAFA-Zuschuss.
Gebäudeautomation
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für einen optimierten Betrieb, BAFA-Zuschuss.
Heizung
Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung, z. B. Wärmepumpe, KfW-Zuschuss.
Energieberatung
Eine geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN) zeigt, welche Maßnahmen sich lohnen.
So hoch ist der Zuschuss
Die Fördersätze beziehen sich auf die förderfähigen Kosten. Bei Nichtwohngebäuden richten sich die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten nach der Nettogrundfläche. Der iSFP-Bonus sowie Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus gelten nur für Wohngebäude. Bei Unternehmen sind die beihilferechtlichen Vorgaben zu beachten.
Der Ablauf
Wichtig: Der Förderantrag muss gestellt werden, bevor Sie einen Auftrag erteilen. Ein zu früher Maßnahmenbeginn kann die Förderung kosten.
Unsere Leistungen
- Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN) als Gesamtstrategie
- Prüfung der technischen Mindestanforderungen für Hülle und Anlagentechnik
- Technische Projektbeschreibung und Förderantrag vor Auftragsvergabe
- Ermittlung der förderfähigen Kosten und Höchstgrenzen
- Verwendungsnachweis nach Abschluss der Maßnahme
Interessiert?
Dann lassen Sie sich beraten, wir freuen uns auf das Kennenlernen. Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus und wir melden uns in kürzester Zeit bei Ihnen!

