Sanierung in Einzelmaßnahmen
Nicht jedes Haus muss auf einmal saniert werden. Bei Einzelmaßnahmen werden einzelne Bauteile oder die Heizung erneuert, zum Beispiel, wenn das Dach ohnehin neu gedeckt wird oder die alte Heizung ausgetauscht werden muss. Jede Maßnahme wird für sich gefördert, und zwar als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Welche Maßnahmen werden gefördert: und von wem?
Dach
Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke, BAFA-Zuschuss.
Fassade
Dämmung der Außenwände, BAFA-Zuschuss.
Fenster & Türen
Austausch von Fenstern und Außentüren, BAFA-Zuschuss.
Kellerdecke
Dämmung der Kellerdecke oder Bodenplatte, BAFA-Zuschuss.
Heizung
Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung, z. B. Wärmepumpe, KfW-Zuschuss.
Sanierungsfahrplan
Der iSFP stimmt alle Schritte aufeinander ab und kann die Förderung erhöhen.
So hoch ist der Zuschuss
* Der iSFP-Bonus von 5 % setzt einen individuellen Sanierungsfahrplan voraus und wird seit dem 21. Juli 2026 erst ab einer Mindestinvestition gewährt, beim Einfamilienhaus ab 30.000 Euro förderfähigen Kosten.
** Beim Heizungstausch sind je nach Situation zusätzlich ein Klimageschwindigkeitsbonus (derzeit 16 %) und für selbstnutzende Eigentümer ein einkommensabhängiger Bonus (10, 30 oder 40 %) möglich. Es gelten Förderobergrenzen.
Der Ablauf
Wichtig: Der Förderantrag muss gestellt werden, bevor Sie einen Auftrag erteilen. Ein zu früher Maßnahmenbeginn kann die Förderung kosten.
Unsere Leistungen
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) als Gesamtstrategie
- Prüfung der technischen Mindestanforderungen
- Technische Projektbeschreibung und Förderantrag vor Auftragsvergabe
- Prüfung, ob Maßnahmen sinnvoll gebündelt werden sollten (z. B. für den iSFP-Bonus)
- Verwendungsnachweis nach Abschluss der Maßnahme
Interessiert?
Dann lassen Sie sich beraten, wir freuen uns auf das Kennenlernen. Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus und wir melden uns in kürzester Zeit bei Ihnen!

