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29. August 2026Eine energetische Sanierung ist eine Investition in die Zukunft – trotzdem müssen die Kosten zunächst finanziert werden. Genau hier kann der KfW-Ergänzungskredit 358/359 interessant werden.
Wer für eine energetische Einzelmaßnahme bereits eine Zuschusszusage der KfW oder einen Zuwendungsbescheid des BAFA erhalten hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen zinsgünstigen Kredit zur Finanzierung der Maßnahme beantragen.
Dabei gibt es allerdings einen Punkt, den viele Eigentümer erst spät erfahren:
Der Ergänzungskredit wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über einen Finanzierungspartner – zum Beispiel Ihre Hausbank.
Deshalb empfehlen wir: Sprechen Sie möglichst frühzeitig mit Ihrer Bank über die geplante Finanzierung.
Was ist der KfW-Ergänzungskredit?
Der Ergänzungskredit ist eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit für bereits geförderte energetische Einzelmaßnahmen.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Dämmung von Dach oder Fassade
- Austausch von Fenstern und Außentüren
- Dämmung der Kellerdecke
- weitere geförderte Maßnahmen an der Gebäudehülle
- förderfähige Anlagentechnik
- Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung
Voraussetzung ist, dass für die betreffende Maßnahme bereits eine Zuschussförderung nach der BEG-Einzelmaßnahmenförderung bewilligt wurde.
Der Kredit ersetzt also nicht den Zuschuss, sondern kann zusätzlich zur Förderung genutzt werden.
Bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit
Über den KfW-Ergänzungskredit können bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit finanziert werden.
Damit können auch Kosten finanziert werden, die über den für den Zuschuss geltenden Förderhöchstbetrag hinausgehen.
Der Ergänzungskredit kann damit insbesondere bei größeren Sanierungsvorhaben interessant sein, bei denen die Investitionskosten nicht vollständig aus eigenen Mitteln getragen werden sollen.
Erst Förderung, dann Ergänzungskredit
Die Reihenfolge ist wichtig.
Bevor der Ergänzungskredit beantragt werden kann, muss bereits eine entsprechende Förderung für die energetische Maßnahme bewilligt worden sein.
Das bedeutet beispielsweise:
Bei einer Maßnahme an der Gebäudehülle:
Zunächst erfolgt die Antragstellung beim BAFA. Anschließend muss der Zuwendungsbescheid vorliegen.
Bei einer geförderten Heizungsanlage:
Zunächst wird die Heizungsförderung beantragt. Anschließend muss die entsprechende Zuschusszusage der KfW vorliegen.
Erst danach kann der Ergänzungskredit über den Finanzierungspartner beantragt werden.
Die Zuschusszusage bzw. der Zuwendungsbescheid darf bei Beantragung des Ergänzungskredits grundsätzlich nicht älter als zwölf Monate sein.
Außerdem wichtig: Der Zuschuss darf zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgezahlt worden sein.
Ganz wichtig: Sprechen Sie vorher mit Ihrer Hausbank
Das ist aus unserer Sicht einer der wichtigsten Punkte bei der Planung.
Der Ergänzungskredit wird nicht direkt über das KfW-Kundenportal beantragt.
Die Antragstellung erfolgt über einen Finanzierungspartner. Das kann beispielsweise Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut sein.
Und genau hier kann es in der Praxis Unterschiede geben.
Die Bank prüft die Finanzierung und entscheidet unter anderem über die erforderlichen Sicherheiten. Eine Förderfähigkeit durch die KfW bedeutet daher nicht automatisch, dass Ihre Bank den Kredit ohne weitere Prüfung bereitstellt.
Unsere Empfehlung:
Sprechen Sie bereits vor der Umsetzung Ihrer Sanierung mit Ihrer Hausbank.
Teilen Sie Ihrer Bank mit, dass Sie eine energetische Sanierung planen und hierfür neben dem Zuschuss auch den KfW-Ergänzungskredit 358 oder 359 nutzen möchten.
So können Sie frühzeitig klären:
- Bietet meine Bank den KfW-Ergänzungskredit überhaupt an?
- Welche Unterlagen benötigt die Bank?
- Welche Sicherheiten werden verlangt?
- Wie hoch kann der Kredit ausfallen?
- Wie sieht die monatliche Belastung aus?
- Wann muss der Kreditantrag gestellt werden?
- Wie erfolgt später die Auszahlung?
So vermeiden Sie, dass die energetische Förderung bereits vorbereitet wurde, die Finanzierung der verbleibenden Kosten aber noch ungeklärt ist.
KfW 358 oder KfW 359 – was ist der Unterschied?
Für Wohngebäude gibt es zwei Varianten des Ergänzungskredits.
KfW 358 – Ergänzungskredit Plus
Der Ergänzungskredit Plus 358 richtet sich insbesondere an selbstnutzende private Eigentümer.
Voraussetzungen sind unter anderem:
- Sie sind Eigentümer der betreffenden Immobilie bzw. Wohneinheit.
- Sie bewohnen diese selbst als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz.
- Die Zuschusszusage bzw. der BAFA-Zuwendungsbescheid lautet auf Ihren Namen.
- Das maßgebliche Haushaltsjahreseinkommen beträgt höchstens 90.000 Euro.
Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird für die erste Zinsbindungsfrist ein zusätzlicher Zinsvorteil gewährt.
Für die Prüfung des Einkommens werden die Einkommensteuerbescheide der maßgeblichen Haushaltsmitglieder herangezogen.
KfW 359 – Ergänzungskredit
Der Ergänzungskredit 359 steht einem größeren Kreis von Antragstellern offen.
Hierzu können neben Privatpersonen beispielsweise auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder andere Eigentümer bzw. Investoren gehören.
Welche Produktvariante für Ihr Vorhaben infrage kommt, sollte gemeinsam mit dem Finanzierungspartner geprüft werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung benötigt der Finanzierungspartner insbesondere die Zuschusszusage der KfW oder den Zuwendungsbescheid des BAFA.
Beim Ergänzungskredit Plus 358 kommen weitere Nachweise hinzu. Dazu gehören insbesondere:
Eigentumsnachweis
in der Regel durch einen Grundbuchauszug.
Nachweis der Selbstnutzung
beispielsweise durch eine Meldebestätigung oder Meldebescheinigung.
Einkommensnachweise
durch die entsprechenden Einkommensteuerbescheide der relevanten Haushaltsmitglieder.
Welche weiteren Unterlagen für die Kreditprüfung erforderlich sind, legt der jeweilige Finanzierungspartner fest.
Kann mit den Arbeiten schon begonnen werden?
Eine Besonderheit des Ergänzungskredits ist wichtig:
Nach der Zuschusszusage der KfW bzw. dem Bewilligungsbescheid des BAFA dürfen die Bauarbeiten grundsätzlich bereits beginnen, auch wenn der Ergänzungskredit noch nicht beantragt wurde.
Trotzdem empfehlen wir dringend, die Finanzierung vorher zu klären.
Denn nur weil ein späterer Kreditantrag grundsätzlich möglich ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass die Hausbank die gewünschte Finanzierung anschließend auch genehmigt.
Gerade bei größeren Investitionen sollte deshalb erst feststehen, wie der Eigenanteil finanziert wird.
Ein einfaches Beispiel
Sie möchten Ihr Einfamilienhaus energetisch sanieren.
Geplant sind beispielsweise neue Fenster und eine Fassadendämmung. Die förderfähigen Gesamtkosten betragen 80.000 Euro.
Für die Maßnahmen wird zunächst die entsprechende Zuschussförderung beantragt.
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids steht fest, welcher Zuschuss für das Vorhaben gewährt wird.
Die verbleibenden Investitionskosten müssen jedoch weiterhin finanziert werden.
Hier kann der Ergänzungskredit eingesetzt werden, um einen erheblichen Teil der Sanierungskosten zu finanzieren.
Zuschuss und Kredit ergänzen sich also – sie sind nicht dasselbe.
Wer stellt welchen Antrag?
Auch dieser Punkt wird häufig verwechselt.
Den Förderantrag für die energetische Maßnahme begleiten wir als Energieeffizienz-Experten je nach Förderprogramm und Maßnahme fachlich und stellen die erforderlichen technischen Nachweise bereit.
Den Kreditantrag stellen Sie dagegen gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner.
Ihre Bank prüft die Finanzierung und reicht den entsprechenden Antrag bei der KfW ein.
Deshalb sollten Energieberatung, Förderantrag und Finanzierung möglichst frühzeitig aufeinander abgestimmt werden.
Unser Tipp: Förderung und Finanzierung gemeinsam denken
Bei einer energetischen Sanierung sollte nicht erst nach der Förderzusage über die Finanzierung gesprochen werden.
Idealerweise stehen bereits zu Beginn drei Fragen fest:
1. Was möchten wir energetisch sanieren?
2. Welche Zuschüsse können wir dafür nutzen?
3. Wie finanzieren wir den verbleibenden Eigenanteil?
Gerade bei größeren Maßnahmen können Zuschussförderung und Ergänzungskredit sinnvoll miteinander kombiniert werden.
Der wichtigste erste Schritt ist deshalb häufig ganz einfach:
Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Hausbank und fragen Sie konkret nach dem KfW-Ergänzungskredit 358/359.
Wir unterstützen Sie bei Ihrer energetischen Sanierung
Sie planen eine neue Heizung, den Austausch Ihrer Fenster, eine Fassaden- oder Dachdämmung oder mehrere energetische Maßnahmen gleichzeitig?
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Gebäude bestehen, erstellen die erforderlichen energetischen Nachweise und begleiten Sie bei der Fördermittelbeantragung und Umsetzung.
Die eigentliche Kreditberatung und Kreditentscheidung erfolgt anschließend über Ihren Finanzierungspartner.
Stand: September 2026
Förderbedingungen und Kreditkonditionen können sich ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Bedingungen der KfW sowie die Kreditentscheidung des jeweiligen Finanzierungspartners.


